Vorstand - Verwaltungsrat - Verein

Vorstand

Der Vorstand der Schule besteht aus den geschäftsführenden Schulleitern der Grund- und Sekundarschule, dem kaufmännischen Leiter und der Verwaltunsgsleiterin.
Dem Vorstand obliegt die Leitung und Geschäftsführung der Schule. Er entscheidet in allen Personal-, Organisations- und Finanzfragen der Schule.

 

Verwaltungsrat

Das aufsichtsführende Gremium der Schule ist der Verwaltungsrat, dem Mitarbeiter, Eltern und Vereinsmitglieder angehören.

Der Verwaltungsrat beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nach der Satzung nicht der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand vorbehalten sind.
Dem Verwaltungsrat gehören in der Regel 12 Personen an, und zwar:

  • drei Mitglieder des Vereins (Vorsitzender und zwei Mitglieder des Vereins)
  • drei Mitarbeiter (Lehrer und nichtlehrende Mitarbeiter)
  • drei Eltern (Elternbeiratsvorsitzender und zwei Vertreter der Elternschaft)
  • der Schulleiter der Grundschule und der Schulleiter der Sekundarschule (ohne Stimmrecht)
  • der Verwaltungsleiter (ohne Stimmrecht)

Der Verwaltungsrat kann bis zu drei weitere Personen hinzuwählen.

 

Verein

Die Schule ist eine „Schule in freier Trägerschaft”. Träger der Schule ist nicht die Evangelische Kirche, sondern der Verein „Freie Evangelische Schule Reutlingen e. V.”. Die Vereinsstruktur und Aufgabenverteilung ist in der Satzung des Vereines festgelegt.

Mitglieder des Vereins „Freie Evangelische Schule Reutlingen e. V.“ sind natürliche oder juristische Personen, die die Aufgaben des Vereins bejahen und bereit sind, diese zu fördern. Über die Aufnahme entscheidet der Verwaltungsrat. Die Mitglieder treffen sich in der jährlichen Mitgliederversammlung.